Bocholt - Korrektur zu "In Praxisräume eingebrochen"
Crispinusplatz - 31.03.2020Eine falsche Tatzeit ist irrtümlich in der Pressemitteilung "Bocholt - In Praxisräume eingebrochen" vom Montag, 30.03.2020, genannt worden. Der darin beschriebene Einbruch hat sich nicht in der Nacht zum vergangenen Sonntag abgespielt. Die Tat ereignete sich vielmehr im Zeitraum zwischen Sonntag, 16.15 Uhr, und Montag, 07.00 Uhr. Die unbekannten Täter hatten, wie berichtet, die Eingangstür zu einem Gebäude am
Crispinusplatz in Bocholt aufgehebelt und Bargeld entwendet, das sie in den Räumen vorgefunden hatten. Die Polizei bittet um Hinweise an das Kriminalkommissariat in Bocholt: Tel. (02871) 2990.
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